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Mietpreisbremse kommt

Veröffentlicht am 06.10.2015 in Landespolitik

Ab dem 1. November 2015 gilt in vielen baden-württembergischen Gemeinden die Mietpreisbremse, darunter auch in Konstanz, Radolfzell, Singen und Rielasingen-Worblingen. Die Miete, die von  Wohnungsnachfolgern verlangt wird, darf künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit wird eine unverhältnismäßige Preissteigerung nach einem Mieterwechsel begrenzt.Dies berichten der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich und der SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz.

„Gerade in Orten wo der Wohnraum sehr knapp ist, wie in Konstanz, hilft die Mietpreisbremse die Mieten auch für Gering- und Normalverdiener bezahlbar zu halten“, betont Minister Friedrich. Das Ziel sei es nicht Mieterhöhungen generell auszuschließen, sondern sie auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.

Die Mietpreisbremse wurde im Mai 2015 von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingeführt. Sie ist nur in Städten und Gemeinden anwendbar, in denen die Wohnraumversorgung der Bevölkerung nachweisbar gefährdet ist. „Dies gilt auch in Konstanz, gerade für Familien“, so Friedrich. Die Länder haben die Aufgabe zu bestimmen, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt. Von dieser Möglichkeit habe die Landesregierung nun Gebrauch gemacht, nachdem sie zuvor die betroffenen Gemeinden angehört hatte.

Die Mietpreisbremse sei nur ein Baustein in einem umfassenden wohnungspolitischen Paket, welches die Landesregierung für mehr bezahlbaren verabschiedet habe. Beispielsweise habe  die Landesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöht. Auch die Eigentumsförderung werde weiter über die landeseigene L-Bank betrieben.

Ein weiterer Baustein sei die seit dem 1. Juli gültige reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, die  Mietsteigerungen auf maximal fünfzehn Prozent in drei Jahren begrenze. „Mieter dürfen nicht durch unverhältnismäßige Mietsteigerungen aus Wohnungen gedrängt werden, in denen Sie schon seit Jahren leben“, so Friedrich.

 

 

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