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Fluglärm: Neu verhandeln!

Veröffentlicht am 13.12.2012 in Bundespolitik

Die SPD im Kreis fordert neue Verhandlungen zur gerechten Verteilung der Lasten des Züricher Flughafens. Dabei gilt als Verhandlungsgrundlage die Stuttgarter Erklärung. 80.000 Flugbewegungen müsssen absolute Obergrenze sein. Der Beschluss der Kreiskonferenz hat folgenden Wortlaut.
(Bild: Daniel Pfeiffenberger - pixelio.net

Der SPD Kreisverband Konstanz begrüßt die Aussetzung des Ratifizierungsprozesses zum Fluglärmstaatsvertrag mit der Schweiz. Diesen Erfolg konnte unsere Region nur durch gemeinsames Handeln aller Parteien gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreichen.

Für die nun anstehenden Nachverhandlungen fordern wir:

1. Der Staatsvertrag selbst ist das maßgebliche Dokument und bedarf daher einer Präzisierung. In ihm müssen die wesentlichen Eckpunkte wie Flughöhen, Ausschluss von An- und Abflugrouten sowie Sperrzeiten festgelegt sein.
2. Die Flughöhen über deutsches Gebiet dürfen nicht weiter abgesenkt werden.
3. Im Jahr dürfen nicht mehr als 80.000 Anflüge über deutsches Gebiet abgewickelt werden.
4. Die derzeit gültigen Sperrzeiten der 220. DVO dürfen nicht verkürzt werden.
5. Abflüge über deutsches Gebiet müssen ausgeschlossen werden.
6. Den gekröpfte Nordanflug auszuschließen.

Den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Kreis Konstanz ist bewusst, dass die Aussetzung der Ratifizierung des Staatsvertrags die Beziehungen zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Schweizer Bundesrat belasten kann. Dies gilt jedoch nicht für die Menschen in der Grenzregion. Wir sind unabhängig von Verhandlungen auf nationalstaatlicher Ebene freundschaftlich mit unseren Schweizer Nachbarn verbunden und setzen uns für den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein.

 

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