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Gute Beratung, gute Pflege

Veröffentlicht am 04.06.2008 in Veranstaltungen

Pflegestützpunkte: Land ist gefordert

Singen / Kreis Konstanz. Angehörige pflegebedürftiger Menschen erhalten eine neue Anlaufstelle. Pflegestützpunkte sollen mit fachkundiger Beratung und Information aus einer Hand über Angebote zur Pflege und die Leistungen der Versicherung Auskunft geben, sieht das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor. Die Stützpunkte sollen außerdem zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Angebote für Pflegebedürftige in der Region beitragen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich, der maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt war, berichtet über die praktische Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben.

Bild: Paul-Georg Meister / www.pixelio.de

Mit der Pflegereform haben wir wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen. Nicht nur, dass die Leistungen zum ersten Mal seit 1995 wieder angehoben wurden. Sondern auch in den Strukturen leisten wir mehr: besser Versorgung Demenzkranker, Pflegezeit für die Angehörigen, besser und verständliche Qualitätskontrollen.
Im letzten Jahr habe ich eine Bürgerbefragung zur Pflege gemacht, an der sich fast 400 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Dabei wurde deutlich, dass sich die Menschen oft von der Bürokratie überfordert und erheblich belastet fühlen. In der Regel tritt Pflegebedürftigkeit überraschend ein und die Angehörigen haben große Mühe, einen Alltag in der neuen Situation zu organisieren.
Im Kreis Konstanz gibt es vielfältige Angebote in der Pflege und der medizinischen und häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen. Aber sie sind für viele völlig unübersichtlich. Um sich oder seine Angehörigen richtig zu versorgen, läuft man ständig von Pontius zu Pilatus. Wir wollen mit Pflegestützpunkten Beratung jetzt aus einer Hand organisieren. Dies haben wir mit der Pflegereform beschlossen.
In einem Pflegestützpunkt soll die Beratung über und die Vernetzung aller medizinisch-pflegerischen Leistungen unter einem Dach gebündelt werden. Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Der Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger den von Pflegebedürftigkeit Betroffenen ihre bisherigen Dienstleistungen vernetzt und aufeinander abgestimmt erläutern und vermitteln. Alle Angebote Rund-um-die-Pflege sollen erfasst sein, also z. B. auch die örtliche Altenhilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Sozialhilfe. Auch ehrenamtliche Kräfte sollen miteinbezogen und unterstützt werden.
In einer ersten Informationsveranstaltung am 13. Juni, bei der ich mit vielen Pflegediensten, dem stellv. Bezirksdirektor der AOK, Uwe Daltoe, und dem Sozialdezernenten des Landkreises, Axel Gossner diskutierte, wurde deutlich: Ein solches Angebot macht Sinn und kann gemeinsam mit allen Beteiligten aus den heutigen Strukturen entwickelt werden.
Das letzte Wort hat nun die Landesregierung. Diese muss am 23. Juni entscheiden, ob sie den Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot ermöglicht, wie es das Bundesgesetz vorsieht. Pflegestützpunkte sind in anderen Bundesländern schon Standard. Sie haben sich als hilfreich erwiesen und sie verbessern das Angebot für Pflegebedürftige deutlich. Wir machen daher gemeinsam Druck, dass sich die Landesregierung hier nicht gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg stellt.

 

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